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Pferdehaftpflichtversicherung
Pferde sind von Natur aus eigentlich sehr genügsame und friedliche Tiere. Aber wehe wenn einmal los gelassen, oder wenn sie gereizt wurden. Manchmal genügt auch nur eine unachtsam gedrückte Hupe, um ein Pferd zu erschrecken, und es in Panik zu versetzen. Die Tiere rennen dann ziellos einfach los und können große Schäden verursachen.
Schäden, die ein Pferd verursacht, sind nicht mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Aber auch für Schäden, die ein Pferd verursacht hat, muss der Halter nach dem Grundsatz „Wer jemanden einen Schaden zufügt, muss dafür haften“, eintreten.
Laut § 833 Abs. 1 BGB ist die Haftung eines Pferdehalters auch nicht begrenzt, sondern vollumfänglich, zum Beispiel dann wenn ein Pferd von der Weide ausbricht, auf die Straße läuft und dort einen Verkehrsunfall verursacht.
Ein durch ein solches Ereignis entstandener Schaden kann, insbesondere wenn es auch zu Personenschäden gekommen ist, schon beachtlich sein. Eine einzelne Person würde ein derartiger Schaden finanziell überfordern. Damit es nicht so weit kommt, ist es für jeden Pferdehalter empfehlenswert eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Diese tritt in einem derartigen Fall schnell und unbürokratisch ein.
Aber nicht nur im alltäglichen Umgang mit den Pferden kann es zu Unachtsamkeiten und Schäden kommen, auch bei Veranstaltungen mit Pferden in Reithallen, oder bei Pferderennen kann es zu Haftpflichtschäden kommen. Durch entsprechende Deckungserweiterungen kann man seine Pferdehaftpflichtversicherung dabei so kombinieren, wie es den Erfordernissen entspricht, denn nicht mit jedem Pferd kann man Turniere veranstalten oder sie auf der Galopprennbahn rennen lassen.
Es gibt entsprechende Deckungserweiterungen, mit denen man zum Beispiel Schäden an gemieteten/geliehenen Pferdeställen, Reithallen, Weiden und Pferdeanhängern mit versichern kann, aber auch Fremdreiter oder Reitbeteiligungen, darüber hinaus auch Pferderennen und sonstige Veranstaltungen, an denen Pferde beteiligt sind.
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